Der Tarifkonflikt zwischen ver.di und der Berliner AWO konnte am Freitagabend in der neunten Runde beigelegt werden. Die Verhandlungen hatten bereits im November 2020 begonnen und wurden u. a. wegen der Corona-Pandemie verzögert. Der erzielte Tarifabschluss entspricht dem gemeinsamen Ziel aller Verhandlungspartner*innen, die Anpassung an den „Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)“ zu erreichen.
Der Abschluss sieht für die Mitarbeitenden der Berliner AWO eine Erhöhung der Entgelte in sechs Stufen vor. Bis zum 01. Juli 2023 wird eine Erhöhung auf bis zu 97,5% TV-L vorgenommen. Neben den Entgelterhöhungen und weiteren Strukturschritten wurde eine Corona-Sonderzahlung von 300 Euro (bei Vollzeitbeschäftigung) für alle Beschäftigten und Auszubildenden vereinbart. Der Tarifvertrag gilt bis zum 31. Dezember 2023.
„Diese Tarifeinigung ist das Ergebnis langer und konzentrierter Verhandlungen. Der Tarifabschluss kommt allen AWO Mitarbeiter*innen, u. a. in den Kitas, den Einrichtungen der Geflüchtetenhilfe, den Pflegeeinrichtungen oder den Beratungsstellen der Berliner AWO zugute. Klar ist jedoch: Mit unserem Angebot sind wir an die Grenze des finanziell Machbaren gegangen. Trotzdem kann dieses Ergebnis nur ein Zwischenschritt auf dem Weg zur 100-prozentigen Angleichung an die Bezahlung der Landesbediensteten sein. Die finanzielle Schlechterstellung der Freien Wohlfahrtspflege als Träger sozialer Dienste und Einrichtungen gegenüber landeseigenen Anbietern durch die Berliner Senatsverwaltung ist für uns nach wie vor nicht nachvollziehbar. Wir müssen auch zukünftig gemeinsam für die Angleichung der Gehälter Freier Träger an die der Landesbediensteten kämpfen“, so Oliver Bürgel, Landesgeschäftsführer der Berliner AWO und damit Mitglied der AWO-Tarifkommission.
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