Heute wird das Sozialschutz-Paket III verabschiedet. Dazu erklärt Jens M. Schubert, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes:
„Natürlich ist es begrüßenswert, dass die Bundesregierung mit dem Sozialschutz-Paket III die sozialen Folgen der Pandemie erneut in den Blick nimmt. Neben der Verlängerung bereits bestehender Regelungen – dem SodEG, dem erleichterten Zugang zu existenzsichernden Leistungen und der Sonderregelung zur Mittagsverpflegung – werden mit der Einmalzahlung von 150 Euro nunmehr auch von der Politik die finanziellen Mehraufwendungen von Leistungsberechtigten der sozialen Mindestsicherung anerkannt.
Allerdings bleibt aus Sicht der AWO diese Einmalzahlung weit hinter den pandemiebedingt zusätzlich anfallenden Bedarfen der Betroffenen zurück. Diese bestehen schon seit fast einem Jahr, ohne dass im Regelsatz dafür ausreichend Mittel vorgesehen sind. Dazu kommt, dass durch die Kopplung an den Leistungsbezug im Mai weitere Menschen durchs Raster fallen werden. Wir setzen uns daher nach wie vor für eine monatliche Sonderzahlung ein.
Um die soziale Infrastruktur weiterhin verlässlich abzusichern, braucht es zudem mehr Planungssicherheit beim SodEG. Auch wenn hier noch einmal nachgebessert wurde und eine Verlängerungsoption bis zum Jahresende besteht, gibt es de facto bisher nur volle Planungssicherheit bis Ende Juni 2021.“