In unseren beiden therapeutischen Übergangswohnheimen in Lankwitz und Steglitz für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen gibt es seit dem 1. Februar ein zusätzliches Vorsorge und Nachsorgeangebot mit insgesamt acht Plätzen. Worum es sich dabei handelt und warum es aus fachlicher Sicht so wichtig ist, ein solches Angebot vorzuhalten, erläutert uns Susanne Baier, Bereichsleiterin für den Fachbereich Integration in der AWO pro:mensch.
Worum handelt es sich bei dem Angebot?
Wir haben festgestellt, dass einige Klient*innen den Übergang von der eher geschützten Wohnform in unseren therapeutischen Übergangswohnheimen hin zu der neuen Unterkunft, sei es die eigene Wohnung oder auch eine gemeinschaftliche Unterkunft als belastend erleben. Von heute auf morgen fällt nicht nur das vertraute Wohnumfeld weg, sondern auch die Verbindung zu den Bezugsbetreuer*innen. Ängste vor dem Verlust verlangsamen nicht selten den Ablöseprozess, verzögern oder verschlimmern sogar die Entwicklung. Um dem entgegenzuwirken bieten wir nun für die Klient*innen, die nach dem Aufenthalt in unseren ÜWHs keine anderweitige Betreuungsform in Anspruch nehmen, eine zeitlich begrenze Weiterbetreuung, eben die Nachsorge an. Die Betreuung soll idealerweise von dem oder der Bezugsbetreuer*in aus dem ÜWH fortgeführt werden.
Aber das ist nicht alles. Mit dem neuen Angebot gibt es darüber hinaus die Möglichkeit der sogenannten Vorsorge. Das ist für Menschen gedacht, die ohne eine Betreuung auf einen Wohnplatz bei uns warten. Damit in der Wartezeit der Kontakt nicht verloren geht und auch die Beantragung schon gemeinsam in die Wege geleitet werden kann, ist es möglich, schon vorab von uns begleitet zu werden.
Warum ist es aus fachlicher Sicht wichtig, ein solches Angebot zu implementieren?
Wir halten das Angebot für immens wichtig, weil so die positiven Veränderungen, die während eines Aufenthalts bei uns stattfinden, nicht verloren gehen. Und anders herum: sollte ein Betreuungsverhältnis in unserem Therapeutischen Wohnheim aus irgend einem Grund vorzeitig beendet werden, so heißt das nicht, dass wir uns nicht weiter zuständig und verantwortlich fühlen. Wir möchten, dass unsere Klient*innen auch nach Beendigung des Betreuungsverhältnisses bestmögliche Unterstützung durch uns erfahren.
Welches sind die Tätigkeitsschwerpunkte der Kolleg*innen im Rahmen dieser neuen ambulanten Hilfen?
Es geht vorrangig darum, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen (Vorsorge) oder auszubauen (Nachsorge), um die Übergänge sanfter zu gestalten. Dazu gehören zum Beispiel Unterstützung bei der Beantragung von Sozialleistungen, Begleitungen zu Behörden. Darüber hinaus geht es um Beratung bei der Selbstversorgung und im Haushalt, bei der Tagesgestaltung und dem Aufbau eines sozialen Netzwerkes in der neuen Umgebung, sowie klassische Krisenintervention zur Vermeidung stationärer Krankenhausaufenthalte.
Und natürlich dürfen ehemalige Bewohner*innen auch in unsere Einrichtungen kommen, um einfach mal in vertrauter Umgebung einen Kaffee zu trinken.
Susanne, vielen Dank für das kurze Interview!